Das Leerzeichen vor dem Satzzeichen ist ein Fehler, der wie jeder andere Rechtschreibfehler zu bewerten ist. So solltet ihr weder im Lebenslauf noch in der Bewerbung fahrlässig mit der Zeichensetzung und dem Leerzeichen umgehen.
Steht das Leerzeichen vor dem Satzzeichen?
NEIN. Das ist ein eindeutiger Fehler. Am besten ihr lest euren Text mindestens zwei Mal Korrektur. Gerade in der zweiten Lese fallen genau solche Fehler ins Auge.
Nach den Regeln der deutschen Sprache DIN 5008 setzen wir weder vor einem Fragezeichen noch vor einem Punkt oder Ausrufezeichen ein Leerzeichen. Eine Ausnahme bildet der Gedankenstrich oder die geöffnete Klammer. Wir lassen auch ein Leerzeichen vor Auslassungspunkten, wenn diese mindestens ein Wort repräsentieren.
Das Wort „Plenk“ kommt aus dem Englischen und steht heute für blank. Hättet ihr geahnt, dass im Französischen das Leerzeichen vor dem Satzzeichen Vorschrift ist?